Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Coaching, Training, Moderation, Facilitation, begleitende Beratungsleistungen und Englischschulungen sowie Psychotherapie nach HeilPrG

Stand: 01.06.2026

Anbieter/Vertragspartner

Björn Jandrich – Coaching und Training (Inhaber: Björn Feder)

E-Mail: kontakt@bjoern-jandrich.com · Tel.: +49 152 288 91 448

Impressum: bjoern-jandrich.com/impressum

Bank: Kreissparkasse Diepholz - IBAN: DE75 2915 1700 0191 4657 07 - BIC: BRLADE21SYK

Gerichtsstand: Diepholz

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen Björn Jandrich – Coaching und Training (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmen, Verbänden, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie öffentlichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeberseite“).

(2) Abweichende Bedingungen der Auftraggeberseite gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

(3) Es handelt sich um Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

§2 Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage verbindlich.

(2) Der Vertrag kommt durch mündliche (Gespräch oder per Telefon) oder schriftliche Annahme (E-Mail ausreichend) zustande.

(3) Umfang, Termine, Ort/Format (Präsenz/Hybrid/Remote), Team und Vergütung ergeben sich aus Einzelangebot und diesen AGB.

§3 Leistungsportfolio (themenneutral)

  • Moderation & Facilitation von Veranstaltungen, Sitzungen und Dialogformaten (Präsenz/Hybrid/Remote).
  • Konzeption & Agenda-Design (Ziele, Dramaturgie, Ablauf, Methodik, Briefings).
  • Vor- & Nachbereitung (Abstimmungen, Material, Debrief).
  • Ergebnissicherung & Dokumentation (Kurz- oder Vollprotokoll, Entscheidungsspiegel, Next Steps).
  • Beratung & Coaching im Umfeld von Unternehmen.
  • Trainings und Workshops im Umfeld von Unternehmen im Bereich der Personalentwicklung (Führung, Konflikte, Teamentwicklung und interkulturelle Zusammenarbeit).
  • Englischschulungen im Umfeld von Unternehmen.
  • Psychotherapie für Privatpersonen nach HeilPrG.

§4 Angebotsarten (Pakete) für Unternehmen

  • Individuelle Angebote nach Bedarf und Zielsetzung in Absprache mit dem Auftraggeber für Coachings, Trainings, Workshops und Beratungen
  • Retainer (monatlich): Kontingent an Coachings-/Trainings-/Beratungs-/Moderations-/Facilitations-Stunden,

§5 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberseite

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller Informationen, Ziele, Teilnehmerkreise, Freigaben und Ansprechpartner:innen.
  • Sicherstellung von Räumlichkeiten und Technik bei Durchführung außerhalb der Räumlichkeiten des Auftragnehmers.
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen (ggf. Aufzeichnung, Hausrecht, Sicherheit).
  • Termingerechte Freigabe von Agenda/Ablauf/Materialien.
  • Bei Remote/Hybrid: Zugänge, Rechte und Tests bereitstellen.

§6 Vergütung und Preisstruktur

(1) Maßgeblich sind die im Einzelangebot ausgewiesenen Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Abrechnungseinheiten: Tag = bis 8 Std.; Halbtag = bis 4 Std. (70 % des Tagessatzes); Mehrstunden über 8 Std. pro angefangener Stunde laut Angebot/Stundensatz.

(3) Vor- und Nachbereitung: Abrechnung nach Zeit oder Pauschale gemäß Angebot.

(4) Konzeption/Agenda-Design und Dokumentation: Pauschalen oder Zeitaufwand gemäß Angebot.

(5) Remote-Faktor: 60–90 % des On-Site-Tagessatzes, abhängig von Komplexität und Risiko.

(6) Reisezeit kann als Arbeitszeit berechnet werden, max. 50 % Tagessatz je Reisetag (wenn im Angebot vereinbart).

(7) Zuschläge (sofern im Angebot ausgewiesen): Abend/Wochenende/Feiertag +25–50 %; Kurzfristige Buchung (≤ 10 Kalendertage vor Termin) +20 %.

(8) Fremdleistungen (Technik, Location, Catering, Tools) werden von der Auftraggeberseite beauftragt oder – auf Wunsch – durch den Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberseite organisiert.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Fälligkeit: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

(2) Abschläge: nicht vorgesehen, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

(3) Skonto: nicht vorgesehen.

(4) Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen; angemessene Mahnkosten.

§8 Reisekosten und Spesen

(1) Reisekosten – Buchung durch Auftragnehmer: Pauschale 20 % des vereinbarten Honorars (Standard). Die Pauschale deckt i. d. R. Tickets, Hotel, Transfers und Disposition ab. Abweichungen werden im Angebot geregelt.

(2) Reisekosten – Buchung durch Auftragnehmerseite – Kostenübernahme durch Auftraggeber: Hotel mind. 3★; Bahn 1. Klasse (BC 50) oder gleichwertig; Flug Economy, Fahrtkilometer 0,30 €.

(3) Spesen: nach Absprache; Details im Angebot.

(4) Zusätzlich anfallende Gebühren (Parken, Maut etc.) werden erstattet.

§9 Rechte an Unterlagen, Aufzeichnungen, Marken

(1) Konzepte, Abläufe, Checklisten und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Die Auftraggeberseite erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer.

(3) Aufzeichnungen/Fotos durch die Auftraggeberseite sind zulässig, bedürfen jedoch vorheriger Abstimmung. Interne Nutzung ist regelmäßig umfasst; öffentliche/werbliche Nutzung, Ausschnitte oder Streaming erfordern eine separate Lizenzvereinbarung.

(4) Bearbeitungen/Weitergaben von Materialien nur mit Zustimmung des Auftragnehmers.

(5) Marken und Logos verbleiben bei den jeweiligen Inhaber:innen.

§10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen strikt vertraulich.

(2) Personenbezogene Daten werden nur zweckgebunden verarbeitet.

(3) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

(4) Löschung/Archivierung nach gesetzlichen Fristen und angemessenen Speicherfristen.

§11 Referenznennung

(1) Die Auftragnehmerin darf die Auftraggeberseite als Referenz (Name/Logo) nennen.

(2) Die Auftraggeberseite kann dem jederzeit widersprechen. Vertrauliche Inhalte bleiben ausgenommen.

§12 Stornierung, Umbuchung, Ausfall

(1) Storno durch die Auftraggeberseite (sofern nicht anders vereinbart):

  • bis 30 Kalendertage vor Termin: 25 % der Vergütung,
  • 15–29 Kalendertage vor Termin: 50 %,
  • 4–14 Kalendertage vor Termin: 75 %,
  • 0–3 Kalendertage vor Termin: 100 %.

Bereits angefallene Fremdkosten werden vollständig berechnet.

(2) Umbuchung/Terminverschiebung gilt als Storno mit gleichzeitiger Neu-Buchung, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Höhere Gewalt: siehe §13. Bereits erbrachte Leistungen und Fremdkosten sind zu vergüten.

(4) Ausfall des Auftragnehmers (z. B. Krankheit): Bemühen um gleichwertigen Ersatz oder Ersatztermin; weitergehende Ansprüche nach §14.

§13 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Streiks, Ausfall kritischer Infrastrukturen, behördliche Maßnahmen) gelten als höhere Gewalt.

(2) Pflichten ruhen für die Dauer der Störung; Parteien stimmen Ersatztermine ab.

§14 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert.

(3) Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Leistungen sind Dienstleistungen; ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet.

§15 Compliance, Gleichbehandlung, Sicherheit

(1) Beide Parteien beachten geltendes Recht, interne Compliance-Regeln und Hausordnungen.

(2) Die Auftraggeberseite sorgt für Sicherheits-/Notfallkonzepte am Ort.

(3) Diskriminierendes oder gesetzeswidriges Verhalten berechtigt zum Abbruch der Leistung; Vergütung bleibt geschuldet.

§16 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag endet mit Leistungserbringung.

(2) Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§17 Schriftform, Nebenabreden

(1) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

(2) Nebenabreden bestehen nicht.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Diepholz, sofern zulässig.

(3) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu einem konkreten Angebot melden Sie sich gerne.